Frauen
schutzhäuser
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Die Auswirkungen auf Frauen, wenn sie gezwungen sind, Orte, die ihnen eigentlich Schutz und Unterstützung bieten sollten, mit Männern zu teilen.
Schutzbedürftige Frauen würden zusätzlichem Stress und realer Gefahr ausgesetzt, wenn Frauenhäuser – Orte der Sicherheit – Männern Zutritt gewähren müssten.
Das erste Frauenhaus der Schweiz wurde 1979 in Zürich eröffnet. Heute gibt es insgesamt 23 Frauenschutzhäuser mit 200 Familienzimmern und rund 400 Betten, aber auch diese reichen nicht aus. Im Jahr 2024 suchten rund 2400 Frauen und Kinder Zuflucht in einer Notunterkunft. Der Europarat empfiehlt ein Zimmer pro 10‘000 Einwohner; die Schweiz liegt mit nur 0.23 Familienzimmern pro 10‘000 Einwohner unter der empfohlenen Anzahl.
Trotz der Tatsache, dass es in der Schweiz nicht genügend Schutzplätze für Frauen gibt, weiten Frauenhäuser ihr Angebot auf Männer aus, die behaupten „Frau“ zu sein. So auch bei der Stiftung gegen Gewalt in Bern, die einen speziellen Hilfsdienst für „Transgender“-Opfer häuslicher Gewalt anbietet.
Hier ein Beispiel aus Kanada: 2018 wurde Kristi Hanna in einem Frauenhaus für Suchtkranke in Toronto untergebracht. Sie wurde gezwungen, ein Zimmer mit einem Mann zu teilen, der behauptete, eine Frau zu sein. Als Opfer sexueller Gewalt und genesende Drogenabhängige verbrachte sie zwei Nächte im Haus unter enormem Stress. „Das wirkt sich auf alle im Haus aus. "Das kann deine Genesung komplett zunichte machen, ganz zu schweigen von deiner Sicherheit und deinem Leben“, sagte Kristi in einem Interview mit der National Post.
Femina Helvetica kämpft dafür, dass Frauenhäuser in der Schweiz künftig wieder nur Frauen offenstehen.
Die Umdeutung von „geschlechtsspezifischer Gewalt" hin zu „gender-spezifischer Gewalt" verwischt, dass es sich dabei vor allem um Gewalt von Männern gegen Frauen handelt.
Dieser Neudefinition beeinträchtigt Dienstleistungen und Therapieerfolge von Frauen in Notunterkünften, die Männern Zugang gewährleisten.
Femina Helvetica plädiert dafür, dass geschlechtsbezogene Dienstleistungen nicht durch „gender- bzw. geschlechtsidentitätsspezifische“ Dienstleistungen ersetzt werden.
