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Gefängnisse

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Verstösse gegen die Ethik bei der Unterbringung von Frauen in Schweizer Gefängnissen.

 

Die Unterbringung männlicher Gefangener in Frauengefängnissen birgt erhebliche Risiken für die Sicherheit und Würde der inhaftierten Frauen und ist ethisch nicht zu rechtfertigen.

 

Im Januar 2024 waren 6881 Personen in Schweizer Gefängnissen inhaftiert, davon 365 (5,7%) Frauen. Es gibt drei Einrichtungen ausschliesslich für Frauen (Dielsdorf, Hindelbank, La Tuilière) und 23 gemischte Einrichtungen mit speziellen Abteilungen für Frauen.

 

In ihrer Analyse des Nationalen Präventionsmechanismus für 2024 empfahl die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), dass Frauen nur in kleinen gemischten Einrichtungen inhaftiert werden sollten, die ihren spezifische Bedürfnissen entsprechen‘. Der NKVF fügte hinzu, dass seit Januar 2007 die Trennung von Männern und Frauen in Strafvollzugsanstalten gesetzlich nicht mehr verankert ist, jedoch ‚die Trennung von Frauen und Männern in geschlossenen Gefängnissen ausnahmslos immer noch angewendet wird‘. Überraschenderweise erwähnte der NKVF die Anwesenheit eines männlichen Gefangenen in einem Schweizer Frauengefängnis, ein Vorfall, der sich im Jahr 2022 ereignete, mit keinem Wort. Über diesen Vorfall wurde in den Nachrichten des Schweizer Fernsehens berichtet (SRF, 22. November 2022; RTS, 3. Dezember 2022).

 

So wurde 2022 ein Mann in ein Frauengefängnis in Dielsdorf/ZH eingewiesen, nachdem die Direktorin, Simone Keller da Cunha Sarandão, dies entschieden hatte. Sie sagte: „Es geht um die Identität. Der Mann identifizierte sich als „Frau“. Nach seiner Festnahme im September 2022 war er zunächst im Männergefängnis Stans/NW untergebracht. Doch der Gefängnisdirektor von Stans, Stephan Rohr, sagte, er und sein Personal seien nicht eingerichtet, um einen solchen Mann unterzubringen. Er und seine Mitarbeiter seien von der zuständigen Staatsanwaltschaft darüber informiert worden, dass der männliche Häftling als „Frau“ angesprochen werden wolle. Anscheinend isolierte sich der Häftling im Männergefängnis, und Direktor Stephan Rohr war besorgt, dass er und seine Mitarbeiter nicht über genügend Ressourcen verfügten, um eine angemessene Gemeinschaft für ihn zu schaffen.

 

Der Häftling, der intakte männliche Genitalien hatte, wurde daraufhin in ein Frauengefängnis überführt. Die Medien haben nie enthüllt, welche Art von Verbrechen er begangen hat, also könnte es sich sogar um einen sexuellen Übergriff oder eine Vergewaltigung gehandelt haben! SRF schrieb lediglich: „Insbesondere Trans-Menschen sind (…) im Freiheitsentzug verletzlich.“ RTS schrieb genau dasselbe: „Dans le monde carceral, les personnes transgenres sont particulièrement à risque (…) » (Im Gefängnis sind Transgender-Personen besonders gefährdet), um die Verlegung eines männlichen Gefangenen in ein Frauengefängnis zu erklären. RTS erwähnte auch das jüngste Dokument, das Empfehlungen zum Umgang mit „Trans“-Personen in Haft enthält: „Depuis l’an dernier il existe un document cadre en Suisse“ (Seit letztem Jahr gibt es in der Schweiz ein Rahmendokument, RTS, 3. 12. 2022).

 

Es überrascht nicht, dass sich die weiblichen Insassinnen heftig über diese Massnahme beschwerten, sobald der männliche Häftling im Frauengefängnis eingetroffen war. Und nach diesem Vorfall wünschte sich der Gefangene, wieder in ein Männergefängnis gebracht zu werden. Aber über diesen Vorfall – die Reaktion der weiblichen Insassen – wurde nicht von allen Medien berichtet. Die RTS-Journalisten zogen es vor, nicht über den Vorfall zu berichten und bestanden darauf, dass es überhaupt keine Probleme gab. Sie schrieben: „[Er] war perfekt in der Lage, sich zu integrieren.“ („Il a parfaitement été capable de s’intégrer“, RTS, 3. 12. 2022).

Wie kann man ein Mann in ein Frauengefängnis gesteckt werden, wo doch die Geschlechter getrennt sind?


Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV/CSPSP) mit Sitz in Fribourg hat im Juni 2021 ein Dokument mit dem Titel 'Die Betreuung von LGBTIQ+ Personen im Freiheitsentzug‘ veröffentlicht. Dieses Dokument legt nahe, dass die Selbstbestimmung der „Geschlechtsidentität“ des „Transgender“-Häftlings Vorrang hat, und dass er (oder sie) daher entscheiden sollte, ob er in ein Männer- oder ein Frauengefängnis eingewiesen werden möchte.

 

Femina Helvetica beurteilt dieses Dokument wie folgt:

 

  • Das Dokument behauptet, einen Einblick in die Probleme zu geben, mit denen “LGBTIQ+ Menschen” (Lesben, Schwule, Bisexuelle, „Transgender“-Personen, Intersexuelle und Queere) in Haft konfrontiert sind, aber in Wirklichkeit befasst es sich nur mit Themen, mit denen Männer konfrontiert sind.

 

  • An keiner Stelle geht das Dokument auf die Anliegen weiblicher Gefangener ein. Frauen werden völlig ignoriert, abgesehen von einer kurzen Erwähnung von Lesben (aber nur, um das L von LGBTIQ+ zu erwähnen). Zu keinem Zeitpunkt geht das Dokument auf die Realität ein, mit der Frauen konfrontiert sind.

 

  • Das Grundlagenpapier basiert auf Aussagen von MitarbeiterInnen, die hauptsächlich in Männer Gefängnissen arbeiten. Daher basieren ihre Beobachtungen auf männlichen Gefangenen in Männergefängnissen.
     

  • Das Dokument thematisiert Gewalt in Gefängnissen ausschliesslich im Kontext von Gewalt unter Männern – gegen schwule Männer und Männer, die sich als Frauen identifizieren –, geht jedoch nicht auf männliche Gewalt gegen weibliche Häftlinge ein, wie beispielsweise den Fall, dass ein Mann, der von sich behauptet eine Frau zu sein, eine Frau in einem Frauengefängnis angreift.
     

  • Internationale und schweizerische Standards verlangen, dass Leibesvisitationen von Personal durchgeführt wird, das dem gleichen Geschlecht wie die inhaftierte Person angehört (Strafgesetzbuch, Art. 85 Abs. 2). Das Dokument des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Justizvollzug (SKJV/CSPSP) empfiehlt  jedoch, dass Männer, die sich als Frauen ausgeben, das Geschlecht der durchführenden Beamtin wählen dürfen. Auch hier wird die Perspektive und die Würde des weiblichen Personals völlig ausser Acht gelassen. Es ist inakzeptabel, eine weibliche Vollzugsbeamtin zu zwingen, eine intime Durchsuchung an einem männlichen Häftling durchzuführen. Es werden keine Lösungen vorgeschlagen, die die Würde und Privatsphäre der weiblichen Beamtinnen schützen würden.
     

  • Das Dokument erwähnt eine Empfehlung des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT), die vorsieht, dass einem Mann, der von sich behauptet, eine „Frau“ zu sein und in einer Männerabteilung inhaftiert ist, Aktivitäten angeboten werden sollten, durch die er mit Frauen in Kontakt treten kann. Femina Helvetica glaubt nicht, dass Männer, die sich als „Frau“ identifizieren, ein besonderes Recht haben, mit Frauen in Kontakt zu treten.
     

  • Femina Helvetica ist nicht der Ansicht, dass männliche Häftlinge ein besonderes Recht auf den Umgang mit Frauen haben sollten.

 

Wir sind der Meinung, dass internationale Institutionen wie die Vereinten Nationen und der Europarat, aber auch Schweizer Institutionen aufhören sollten, das Akronym „LGBTIQ+“ zu verwenden, da es sich nicht auf eine homogene Gruppe bezieht. Jeder Buchstabe steht für eine Gruppe von Menschen mit bestimmten Interessen und Bedürfnissen (lesbisch, schwul, bisexuell, „trans“, Intersex, queer, mit dem undefinierten „+“), aber die Interessen und Bedürfnisse der einzelnen Gruppen stimmen selten überein.

Eine oft zitierte Rechtfertigung für die Verlegung von Männern, die behaupten, Frauen zu sein in Frauengefängnisse ist, dass diese Männer in Männer Gefängnissen gefährdet wären.

 

Femina Helvetica ist der Meinung, dass es die Aufgabe dieser Gefängnisse ist, gefährdete Männer zu schützen. Es ist nicht die Aufgabe von Frauen, ihre Räume für Männer zu öffnen.

 

Die Nationale Kommission zu Verhütung von Folter (NKVF) schrieb in ihrer Analyse für 2024, dass ‚die Bedürfnisse von Frauen sich stark von denen der Männer unterscheiden‘, und zwar aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen Merkmale. Männer müssen aus Frauengefängnissen ferngehalten werden, um die Sicherheit derFrauen an diesen Orten zu gewährleisten.

 

Dem 2022 in Dielsdorf in einem Frauengefängnis untergebrachten Mann zufolge hatte er sich im Männergefängnis isoliert gefühlt – Auch Frauen, die in gemischten Einrichtungen untergebracht sind, können unter Isolation leiden. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) bestätigt, dass weibliche Gefangene häufiger diskriminiert werden. In gemischten Gefängnissen – etwa in Delémont und Schaffhausen – verbringen Frauen oft 23 Stunden in der Zelle und führen berufliche Tätigkeiten dort aus. Oft sehr stereotypisch “weibliche” Aufgaben. (Sticken, Bügeln, falsche Nägel anbringen). Sportanlagen sind für Frauen oft kleiner oder schlechter zugänglich; in der Justizvollzugsanstalt Zürich müssen sich Insassinnen den Sportplatz mit männlichen Mithäftlingen teilen und haben deshalb nur eingeschränkten Zugang zum Hof.

 

Die Nationale Kommission zu Verhütung von Folter (NKVF) ist der Ansicht, dass diese gemischten Gefängnisse „nicht für die Inhaftierung von Frauen geeignet sind“. Gemäss Art.74 des Schweizerischen Strafgesetzbuches muss „die Menschenwürde der Gefängnisinsassen (…) respektiert werden“, während Art. 75. Abs. 5 festlegt, dass „die geschlechtsspezifischen Belange und Bedürfnisse der Gefängnisinsassen berücksichtigt werden“. Daher ist es zwingend erforderlich, die Würde der Frau zu respektieren, indem Männer nicht in ihrem Gefängnis oder ihrer Abteilung untergebracht werden!

 

Die Überarbeitung des Verfahrens zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister im Jahr 2022 hat zur Folge, dass nun jeder Mann seine amtlichen Dokumente durch eine einfache Erklärung vor dem Standesbeamten problemlos in „weiblich“ ändern kann.

 

Femina Helvetica fordert, dass kein Mann, unabhängig von dem „Geschlecht“, das in seinen Dokumenten angegeben ist, in ein Frauengefängnis oder eine Frauenabteilung verlegt werden darf

 

 

Links zu unterstützenden Dokumentationen zu diesem Thema:

 

  1. Bericht der Nationale Kommission zu Verhütung von Folter (NKVF) zu Frauen im Gefängnis in der Schweiz (Juli 2024).
    https://www.apt.ch/sites/default/files/2024-12/switzerland_-_fr_0.pdf

  2. Dokument des Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV/CSPSP)mit dem Titel „Fürsorge für LGBTIQ+-Personen im Freiheitsentzug“ aus dem Jahr 2021.
    https://www.skjv.ch/sites/default/files/documents/Die_Betreuung_von_LGBTIQ_Personen_im_Freiheitsentzug_Grundlagenpapier.pdf

  3. Der RTS Arikel « Les personnes transgenres incarcérées font face à un risque élevé de violence » (Inhaftierte Transgender-Personen sind einem hohen Gewaltrisiko ausgesetzt), der in den französischsprachigen Nachrichten des Schweizer Fernsehen, RTS, vom 3. 12. 2022 veröffentlicht wurde.
    https://www.rts.ch/info/suisse/13591395-les-personnes-transgenres-incarcerees-font-face-a-un-risque-eleve-de-violence.html

  4. Der Artikel “Trans Frau im Männergefängnis”, erschienen in den deutschsprachigen Nachrichten des Schweizer Fernsehens SRF, 22. 11. 2022.
    https://www.srf.ch/news/schweiz/lgbtqi-im-gefaengnissen-trans-frau-im-maennergefaengnis

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