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Schule und Bildungs
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Einige Schulen ermutigen Kinder und Jugendliche zu einer „sozialen Transition“, auch ohne die Zustimmung der Eltern.

 

In der Schweiz wird das Konzept der „Geschlechtsidentität“ in den Lehrplänen ‚Lehrplan 21‘ und ‚Plan d’études romand (PER)‘, die 2014 bzw. 2011 umgesetzt wurden, nicht erwähnt. Viele Schulen in der Schweiz setzen sich jedoch im Unterricht mit dem Thema „Geschlechtsidentität“ auseinander.

 

Die Empfehlung des Europarats

 

Der Europarat, dem die Schweiz angehört, hat im März 2010 eine Liste mit Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der „Geschlechtsidentität“ veröffentlicht. Im Kapitel ‚Bildung‘ steht, dass „die Mitgliedstaaten im Interesse des Kindes geeignete gesetzgeberische und andere Massnahmen ergreifen sollten, die sich an das Bildungspersonal und die Schüler richten, um sicherzustellen, dass das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität wirksam wahrgenommen werden kann.“ Die Idee ist, „gegenseitige Toleranz und Respekt in der Schule“ zu fördern. Hinzugefügt wird, dass dies die „Bereitstellung objektiver Informationen in Bezug auf die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität, zum Beispiel in Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien“ umfassen sollte, gefolgt von der Aussage, dass diese Maßnahmen die Rechte der Eltern in Bezug auf die Bildung ihrer Kinder berücksichtigen sollten.

 

Leider haben die Schulen in der Schweiz oft nicht das Wohl des Kindes im Blick, und manchmal werden auch die Rechte der Eltern in Bezug auf die Erziehung und/oder den Schutz ihrer Kinder missachtet.

 

Wie wird „Gender-Ideologie“ in der Schule gelehrt?

 

„Gender-Ideologie“ bzw. „Geschlechtsidentität-Ideologie“ wird im Rahmen von Sexualaufklärung oder Antidiskriminierungs- und Anti-Mobbing-Aufklärungsprogrammen gelehrt, die von „Transgender“- und LGBTQ-Lobbygruppen sowie staatlich angestellten Gesundheitsfachkräften angeboten werden.

 

Sexualerziehung und Anti-Mobbing/Diskriminierungsbewusstsein in der Westschweiz werden von verschiedenen Gruppen und Organisationen unterrichtet (Genf: SSEJ, Fédération genevoise des associations LGBT, le Refuge; Waadt: PROFA; Wallis: SIPE; Freiburg: CFSS; Jura: Association des animatrices en éducation sexuelle; Neuchâtel: GSN; Bern: ASEPE).

 

Im Tessin (seit 2019): Commissione per l‘educazione affettiva e sessuale nella scuola (CEAS)

 

Santé Sexuelle Suisse stellt Broschüren zur Verfügung, die die Konzepte „Geschlechtsidentität“ und medizinische „Transition“ fördern (Hey You!, My sex and I, Ta sexualité, tes droits, Sexesss, Elephantine & Renardo) sowie Dokumente zum Thema „Sexuelle Rechte von Kindern“, die allgemein erhältlich sind.

 

Einige Schulen laden auch „Trans“-Lobbygruppen wie Agnodice und Transgender Network (TGNS) ein, um über „Geschlechtsidentität“ zu sprechen. Beide Organisationen bieten Beratung und Schulungen zum Thema „Geschlechtsidentität“ an. Sie geben den Schulen auch Richtlinien für bewährte Verfahren für die „Transition“ von Kindern in Schulen an die Hand. Darüber hinaus wurde die Fédération genevoise des Associations LGBT (der Dachverband der LGBT-Verbände in Genf) vom Departement für öffentliche Bildung des Kantons Genf beauftragt, Schulungen und Sensibilisierungsprogramme in Schulen sowie für Lehrkräfte durchzuführen. Auch im Kanton Waadt besucht die LGBTQ-Oranisation Voqueer mit Sitz in Lausanne regelmässig Schulen, um über „Geschlechtsidentität“ und andere Themen zu sprechen.

 

Materialien

 

Der 2014 von Santé Sexuelle Suisse veröffentlichte Referenzrahmen für die Sexualerziehung in der Westschweiz unterscheidet Geschlecht von „Gender“, ohne dessen Bedeutung zu definieren, und schlägt vor, dass das Konzept „Gender“ oder „sexuelle Identität“ Kindern zwischen vier und acht Jahren nähergebracht werden sollte. Die Sexualerziehung für zehn- bis 13-Jährige erforscht „den Unterschied zwischen sexueller Identität und biologischem Geschlecht“. Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren werden über „sexuelle Identität“ und die Art und Weise, wie sich dieses Konzept von der sexuellen Orientierung unterscheidet, unterrichtet.

 

Lobbyisten der „Geschlechtsidentität“ veröffentlichten ein Dokument über „Best Practices“ für die „Transition“ von Kindern in Schulen. In diesem Dokument, das von Agnodice verfasst wurde, heisst es, dass Kinder, die ihr „Gender“ in Frage stellen, ermutigt werden sollten, ihren Namen und ihre Pronomen zu ändern, und dass sie Ratschläge zu Medikamenten und Operationen erhalten sollten. Das Dokument spricht auch von „Gender-Vielfalt“, „Gender-Umwandlung“, „Gender-Kongruenz“, „psychischen Schwierigkeiten“ und „Suizidgedanken und tatsächlichen Selbstmordversuchen“ und erklärt, dass „jeder transgender sein kann“. Anzeichen, die darauf hindeuten können, dass ein Kind oder ein Jugendlicher „transgender“ ist, sind unter anderem die Nichtkonformität mit Geschlechterstereotypen und die Frage, ob das Kind oder der Jugendliche z.B. an Depressionen leidet. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sein „Gender“ in Frage stellt, sollte es an Agnodice verwiesen werden. Der nächste Schritt ist dann ein Treffen mit der Schulleiterin/dem Schulleiter, zusammen mit den Eltern und Agnodice. Agnodice ermutigt die Schule ausdrücklich, den neuen Namen und die Pronomen des Kindes anzunehmen und ihm zu erlauben, die Einrichtungen (z.B. Garderoben und WCs) zu nutzen, die für dasjenige Geschlecht vorgesehen sind, mit dem es sich identifiziert. Dann gibt es einen Vortrag vor der Klasse, bei dem es heisst, dass die Schülerinnen und Schüler die Situation akzeptieren und „Gewalt und Diskriminierung vermeiden“ müssen. Agnodice empfiehlt, dass die Schule den Namen des Kindes in allen Dokumenten ändert. Sie erwähnen auch, dass ein „transaffirmativer Ansatz“ die Menschen dazu einlädt, „Möglichkeiten zu erkunden“, und es jungen Menschen ermöglicht, „körperliche Imperative zu dekonstruieren“ (z.B. eine Vulva zu haben, um eine Frau zu sein; einen Penis zu haben, um ein Mann zu sein; nur Frauen menstruieren). Das Dokument spricht auch von einem „bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht“ und nicht von der materiellen, biologischen Realität des Geschlechts, die bei der Geburt festgestellt wird. Wenn Eltern sich gegen die „soziale Transition“ ihres Kindes wehren, bietet Agnodice eine Mediation an, aber wenn die Eltern immer noch dagegen sind, rät Agnodice, im Interesse des Kindes zu handeln, d.h. den Fall an den Jugendschutz zu verweisen. In der Präambel der Broschüre warnt Agnodice die LeserInnen vor „falschen Informationen“ von Gruppen, die die „Transition“ von Kindern und Jugendlichen in Frage stellen oder ablehnen.

 

Agnodice ist nicht nur eine Interessenvertretung, die Schüler und Schülerinnen an öffentlichen Schulen zum Thema „Gender“ berät, sondern beherbergt auch Centre3, einen „inklusiven“ privaten Therapiedienst für „trans und nicht-binäre“ Personen.

 

TGNS verwendet dasselbe Dokument, das ins Deutsche übersetzt wurde.

 

Kein Platz für „gender-nonkonforme“ Kinder, und die Gefahr des „sozialen Transition“

 

Der Europarat erklärt, dass seine Empfehlungen im besten Interesse des Kindes sein sollten. Aber ein Kind davon zu überzeugen, seinen Namen und seine Pronomen zu ändern und als das andere Geschlecht aufzutreten, ist möglicherweise nicht im besten Interesse des Kindes. Ganz im Gegenteil: Es kann katastrophale Folgen für das Kind haben.

 

Laut der britischen Kinderärztin Hilary Cass, die im Jahr 2024 einen Bericht über Gender-Kliniken in Großbritannien veröffentlicht hat, sind Kinder und Jugendliche, die sich in ihrem Körper unwohl fühlen und sich an Gender-Kliniken wenden, sehr vielfältig und weisen komplexe Profile auf. Einige haben neurodivergente Erkrankungen wie Autismus, andere haben psychische Störungen. Andere haben negative Kindheitserfahrungen gemacht (Cass Review, 2024, S. 90-97). Cass stellt auch fest, dass zahlreiche Jugendliche, die sich an Gender-Kliniken wenden, sich gleichgeschlechtlich angezogen fühlen. Sie könnten einfach schwul, lesbisch oder bisexuell werden, wenn man sie in Ruhe liesse, und sehr wahrscheinlich aufhören, sich als Angehörige des anderen Geschlechts zu identifizieren, sobald sie erwachsen sind. Ein typisches Beispiel: Bis 2010 wurden die wenigen Jungen, die ihren Wunsch äusserten, Mädchen zu werden, nicht als das andere Geschlecht „bestätigt“, und nach der Pubertät versöhnten sie sich mit ihrem Geschlecht. Zwei Drittel wuchsen zu schwulen oder bisexuellen erwachsenen Männern heran (Singh et al., 2021). All diese Kinder und Jugendlichen müssen vor einer unbedachten Selbstschädigung geschützt werden.

 

Aber die Ideologie der „Geschlechtsidentität“ ignoriert das heterogene und komplexe Profil dieser vulnerablen Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus erzeugt die Ideologie der „Geschlechtsidentität“ Druck, indem sie Stereotypen verstärkt, die verlangen, dass Frauen sich an eine bestimmte Art von Weiblichkeit und Männer sich an eine bestimmte Art von Männlichkeit halten. Das lässt nur wenig Raum für geschlechts-nonkonforme Ausdrucksformen. Die Änderung des Namens und der Pronomen eines Kindes oder Jugendlichen bleibt nicht ohne Folgen für ihre/seine Gesundheit. Laut Hilary Cass ist die „soziale Transition“ eine aktive Intervention und öffnet die Tür zu meist irreversiblen medizinischen Eingriffen (Cass Review, 2024, S. 158-162). Diese führen in vielen Fällen zur Sterilisation und zum Verlust der sexuellen Funktionen.

 

Die britische Feministin Sheila Jeffreys erinnert an dunkle Kapitel der Geschichte und warnt: „Zu Beginn und in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts wurden Operationen an Geschlechtsorganen und medikamentöse Behandlungen eingesetzt, um das Verhalten der ‚Untauglichen‘ zu verändern oder Sex und Gender zu regulieren“. (Jeffreys, 2014, S. 123) Diese Praxis zielte auf die Sterilisation ab, um die Unterschicht zu kontrollieren oder zu eliminieren. Zu den Zielpersonen gehörten Frauen, Lesben und Schwule. Jeffreys stellt eine Verbindung zum heutigen Trend her und schlägt vor, dass das „transgendern“ von Kindern und Erwachsenen auch eine neue Form der Beseitigung von ‚Gender-Nonkonformität‘ sein könnte (Jeffreys, 2014, S. 124). Wie in der Vergangenheit sind Lesben und schwule Männer besonders betroffen (Jeffreys, 2014, S.134). Obwohl das „Transgendern“ von Menschen nicht direkt darauf abzielt, sich zu sterilisieren, tut es dies als Nebeneffekt.

 

Femina Helvetica setzt sich für das Recht junger Menschen ein, ohne Ideologie der „Geschlechtsidentität“ zu reifen, sich zu entwickeln und ihre Sexualität und Persönlichkeit zu erforschen. Kinder sollten vor „sozialer Transition“ sowie vor medizinischen Eingriffen und Sterilisationen geschützt werden.

 

Richtlinien für Schulen, und Eltern, die das Sorgerecht verlieren

 

Die meisten Kantone in der Schweiz haben damit begonnen, Regeln für den Umgang von Schulen mit sogenannten „trans“-identifizierten Schülerinnen und Schülern zu erarbeiten. Die Regeln basieren auf einem „transaffirmativen“ Ansatz und lassen manchmal die Interessen der Eltern ausser Acht.

 

Im Jahr 2020 hat das Gleichstellungsbüro der Stadt Zürich eine juristische Expertise zum Thema „Trans Kinder“ in der Schule in Auftrag gegeben. Es wurde ein 50-seitiges Dokument veröffentlicht, das die „sozialen Transition“ der Schüler und Schülerinnen weitgehend unterstützt.

 

Im Jahr 2021 veröffentlichte der Kanton Waadt eine Pressemitteilung, in der bekannt gegeben wurde, dass Cesla Amarelle, Vorsteherin des Departments für Bildung, Jugend und Kultur, Richtlinien zu „Best Practice“ in Bezug auf „Transgender“- und „nicht-binäre“ Schülerinnen und Schüler in Schulen unterzeichnet hat. Die Eltern werden nicht an diesem Prozess beteiligt.

 

Im Jahr 2022 entwarfen die Sozialdemokratisch Partei SP und die Mitte Partei des Wallis, inspiriert vom Kanton Waadt, ein Postulat zu „Transgender“- und „nicht-binären“ Schülerinnen und Schülern in der Schule.

 

Die Stadt Basel hat 2024 einen Leitfaden für Schulen zum Umgang mit „trans“-Schülerinnen und -Schülern veröffentlicht.

 

Im Jahr 2024 hat Genf seine Richtlinien von 2020 angepasst. Zuerst wurden Eltern ausgeschlossen, wenn sie die „soziale Transition“ ihres Kindes in Frage stellten oder sich dagegen aussprachen, aber seit Juli 2024 ist nach heftigem Widerstand der Eltern die „soziale Transition“ von Kindern unter 15 Jahren ohne Zustimmung der Eltern nicht mehr erlaubt. Die Genfer Schulgesundheitsbehörde weist jedoch darauf hin, dass die Ablehnung der „sozialen Transition“ eines Kindes durch die Eltern als „Kindsmissbrauch“ angesehen wird. Dies ermöglicht es der Schule, das Kind an soziale Dienste zu verweisen.

 

Die Presse berichtete über Situationen in Genf und im Kanton Waadt, in denen Eltern von der Schule nicht über die soziale Transition ihrer Kinder informiert wurden. In einigen Fällen verloren Eltern das Sorgerecht für ihr „trans-identifiziertes“ Kind und/oder waren in Gerichtsverfahren verwickelt. In jedem Fall gingen die Schulen hinter dem Rücken der Eltern oder gegen deren Willen in Zusammenarbeit mit Organisationen für „Geschlechtsidentität“ vor.

 

Femina Helvetica weiss von ähnlichen Situationen, die sich auch in den Kantonen Bern und Fribourg ereignet haben, wo Kinder ihren Eltern weggenommen wurden. Diese Fälle wurden nicht veröffentlicht.

 

Die Nationale Ethikkommission unterstützt den „transaffirmativen“ Ansatz und hat darauf hingewiesen, dass die Weigerung, ein Kind „sozial zu transitionieren“, seine Zukunft gefährdet. Diese Position erhöht den Druck, dem Eltern ausgesetzt sind, die eine „soziale Transition“ ihres Kindes in Frage stellen oder sich dagegen wehren.

 

Immerhin stellte der Europarat fest, dass Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität „die Rechte der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder berücksichtigen sollten“.

 

Femina Helvetica steht dem „transaffirmativen“ Ansatz kritisch gegenüber. Schulen sollten alle Kinder entsprechend ihrem Geschlecht behandeln und Kinder nicht mit den nebulösen Begriffen „Gender“, „Geschlechtsidentität“ oder „Transition“ verwirren. Schulen sollten sich niemals an der „sozialen Transition“ von Kindern und Jugendlichen beteiligen, insbesondere nicht ohne die Zustimmung der Eltern. Eltern, die die „Transgender-Identität“ ihres Kindes nicht bestätigen, dürfen das Sorgerecht nicht verlieren.

 

Nutzung der Einrichtungen des anderen Geschlechtes? Die Pflicht zum Schutz und das Recht von Mädchen auf Privatsphäre, Würde und Sicherheit

 

Einige Schulrichtlinien, die das Vorgehen festlegen, wenn sich ein Kind als „trans“ identifiziert, besagen, dass das Kind die Einrichtungen desjenigen Geschlechts nutzen dürfe, mit dem es sich „identifiziert“. Dazu gehören z.B. Toiletten, Umkleideräume, Sportkurse oder Schlafsäle in Schullagern.

 

Dieser Ansatz nimmt keine Rücksicht auf den Schutz von Kindern. Grundregeln zur Risikominderung berücksichtigen die materielle, biologische Realität des Geschlechts. Alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen und ihren Familien arbeiten, sind für den Schutz verantwortlich. Sie sollten alle angemessenen Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Risiken einer Grenzüberschreitung so gering wie möglich gehalten werden und bei Bedenken geeignete Massnahmen ergreifen, um diesen zu begegnen. Das Geschlecht einer Person kann ein Risikofaktor für Missbrauch, insbesondere sexuellen Missbrauch, sein. Das Risiko, schwanger zu werden, hängt vom Geschlecht ab, nicht von der „Geschlechtsidentität“!

 

Viele Institutionen mit Schutzverantwortung verabschieden Richtlinien, die Geschlecht durch „Gender“ bzw. „Geschlechtsidentität“ ersetzen und stellen Regeln auf, die von den MitarbeiterInnen und jungen Menschen verlangen, das Geschlecht einer Person zu ignorieren, wenn diese es vorziehen, als „das andere Geschlecht“ bezeichnet zu werden. Oft geschieht es in Verbindung mit einem Tabu, darüber zu sprechen. Dies steht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Schutzes.

 

Einige Schulen entscheiden sich sogar dafür, getrenntgeschlechtliche Toiletten durch gemischtgeschlechtliche Einrichtungen zu ersetzen, um „inklusiv“ zu sein – zum Nachteil der Mädchen. Mädchen meiden gemischtgeschlechtliche Toiletten, um das Risiko sexueller Übergriffe zu vermeiden. Sie brauchen Privatsphäre, vor allem während der Menstruation, da das Wechseln von Menstruationsprodukten ihnen möglicherweise unangenehm und schambehaftet ist.

 

Die Einbeziehung männlicher Schüler in Mädchenräume bedeutet, die Grenzen von Frauen zu verletzen. Sie signalisiert Mädchen und jungen Frauen, dass sie nicht das Recht haben, gesunde und sichere Grenzen zu setzen. Mädchen muss aber das Recht auf Würde, Privatsphäre und Sicherheit zugestanden werden, ohne dass Jungen oder Männer ihre für sie reservierten Räume betreten dürfen.

 

Die Erhaltung von geschlechtergetrennten Einrichtungen ist auch ein wichtiges Anliegen für Buben. Im Knaben-WC gibt es oft einen offenen Raum, der mit Pissoirs ausgestattet ist. Femina Helvetica weiss von einem Schüler, der sich vehement dagegen wehrte, dass ein Mädchen (das sich als „Junge“ ausgab) das Knaben-WC betrat. Er wurde umgehend von seiner Lehrerin zum Schweigen gebracht.

 

Zu viele der aktuellen Massnahmen, die darauf abzielen, Schulen für „Trans“-Schüler und -Schülerinnen inklusiver zu machen, tun dies auf Kosten von Mädchen (und Jungen), die sich infolgedessen selbst von diesen Räumen ausschliessen.

 

MitarbeiterInnen und Eltern, die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit äussern, werden als „transphob“ abgetan oder unter Druck gesetzt, eine Sprache zu verwenden, die Risiken verschleiert. Sicherheitsmassnahmen können nicht funktionieren, wenn Menschen nicht in der Lage sind, klar über Risiken zu sprechen. In der Lage zu sein, klar und offen über die materielle, biologische Realität von Geschlecht zu sprechen, in Richtlinien und Verfahren sowie zwischen Einzelpersonen und Behörden, ist entscheidend für die informierte Einwilligung, das Erkennen von Risiken und das Verhindern von Übergriffen. 

 

Femina Helvetica fordert, dass alle geschlechtergetrennten Einrichtungen an Schulen erhalten bleiben. Wir setzen uns für die Rechte von Mädchen und Jungen auf Privatsphäre, Würde und Sicherheit an Schulen ein.

 

Links zu unterstützenden Dokumentationen zu diesem Thema:

 

  1. Empfehlung CM/Rec(2010)5 des Europarats zu Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität, angenommen im Jahr 2010
    https://search.coe.int/cm#{%22CoEIdentifier%22:[%2209000016805cf40a%22],%22sort%22:[%22CoEValidationDate%20Descending%22]}

  2. Mehrere Dokumente, die von Santé Sexuelle Suisse veröffentlicht wurden
    https://shop.sante-sexuelle.ch/fr/1~10~SGS/Matériel-d%27information?c=121&hfffid_1-500_1-10=on&hffid=SGS,%20FilterSGS,%20FilterSSGS

  3. “Referenzrahmen für die Sexualerziehung in der Westschweiz“, herausgegeben von Santé Sexuelle Suisse
    https://www.educationsexuelle-ecole.ch/ck/ckfinder/userfiles/files/Cadre%20de%20reference%20romands.pdf

  4. Voqueer besucht Schulen im Kanton Waadt, um unter anderem über „Geschlechtsidentität“ zu sprechen.
    https://www.rts.ch/audio-podcast/2025/audio/homophobie-5-5-cas-d-ecole-28924784.html

  5. Von Agnodice veröffentlichtes Material « Guide de bonnes pratiques lors d’une transition de genre dans un établissement scolaire et de formation » (Leitfaden für bewährte Praktiken bei der Gender-Umwandlung in einer Bildungs- und Ausbildungseinrichtung)
    https://agnodice.ch/wp-content/uploads/2021/12/Guide_de_bonnes_pratiques_2022_WEB.pdf

  6. Material, das vom Transgender Network “Trans Schüler_Innen: Best-Practice-Leitfaden für eine Transition in Schule und Ausbildung“
    https://www.tgns.ch/wp-content/uploads/2020/01/Leitfaden_Trans_Schueler_innen_TGNS_2019_Web.pdf

  7. Website der La Fédération genevoise des Associations LGBT (Dachorganisation der LGBT-Vereinigung in Genf), auf der ihre Partnerschaft mit dem Departement für öffentliche Bildung des Kantons Genf erklärt wird.
    https://federationlgbt-geneve.ch/projets/ecoles/programme-dactions-de-formation-et-de-sensibilisation/

  8. Hilary Cass Review, 2024
    https://webarchive.nationalarchives.gov.uk/ukgwa/20250310143642/https://cass.independent-review.uk/

  9. Jeffreys, Sheila, Gender Hurts: A feminist analysis of the politics of transgenderism, 2014

  10. Juristische Expertise für die Stadt Zürich betreffend „Trans-Kinder“ in der Schule, erarbeitet von Andrea Büchler im Jahr 2020
    https://www.zora.uzh.ch/id/eprint/193391/2/Kurzfassung_Expertise_Buchler.pdf

  11. Richtlinien der Stadt Basel zu “Trans-Kinder” in der Schule, veröffentlicht 2024 https://www.bs.ch/medienmitteilungen/ed/2024-neuer-leitfaden-fuer-schulen-zum-umgang-mit-trans-schuelerinnen

  12. Postulat von SP- und Mitte-Parlamentarierinnen und- Parlamentariern im Wallis für eine bessere Inklusion von „transgender“ und „nicht-binären“ Schülerinnen und Schülern in der Schule. 
    https://parlement.vs.ch/app/fr/document/175859

  13. Pressemitteilung, in der Amarelles Richtlinien zu “Best Practice” in Bezug auf “Transgender“- und „nicht-binäre“ Schüler in der Schule angekündigt werden. https://www.vd.ch/actualites/communiques-de-presse-de-letat-de-vaud/detail/communique/accompagnement-des-eleves-transgenres-et-non-binaires-dans-lecole-vaudoise-1639382300.pdf

  14. Leitfaden zur Unterstützung von „transgender“ und/oder „nicht-binären“ Schülerinnen und Schülern und Lernenden im Rahmen der Schul- oder Berufsausbildung in Genf (August 2024)
    https://www.ge.ch/document/directive-accompagnement-dans-cadre-scolaire-formation-professionnelle-eleves-apprenties-apprentis-transgenres/non-binaires

  15. Artikel in Le Temps, “Transitions de genre: l’école genevoise accusée d’écarter les parents » (Gender-Umwandlungen : Die Genfer Schule wird beschuldigt, Eltern auszuschliessen), vom 29. März 2023
    https://www.letemps.ch/suisse/geneve/transitions-genre-lecole-genevoise-accusee-decarter-parents

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